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EINS und EINS macht DREI

Unser Pilotprojekt

Unser Pilotprojekt

In Kooperation mit der Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin der LVR-Universitätsklinik Essen realisiert die Suchthilfe direkt Essen gGmbH das Pilotprojekt „EINS und EINS macht DREI“ zur psychiatrischen und psychosozialen Unterstützung psychisch auffälliger, suchtkranker obdachloser Menschen in Essen.


Unser Aufgabe

In den vergangenen Jahren erhielten wir vermehrt Hinweise in Bezug auf auffälliges Verhalten von Personen mit einer Suchterkrankung, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden, häufig obdachlos und neben der Sucht durch andere psychische Störungen belastet sind.

Die betroffenen Personen sind in der Regel nur bedingt zugänglich und nehmen selten aus eigener Initiative verfügbare Unterstützung in Anspruch. Gleichwohl benötigen sie dringend angemessene psychiatrische sowie soziale Hilfe.


Unser Ziel

Unser Hauptziel ist, durch die Zusammenarbeit von Sozialarbeitenden, Pflegekräften aus der Psychiatrie und medizinischem Fachpersonal eine soziale und medizinische Versorgung direkt auf der Straße sicherzustellen. Mit „EINS und EINS macht DREI“ gehen wir speziell auf die genannte Gruppe und die damit verbundenen sozialen, ordnungsrechtlichen und gesundheitspolitischen Herausforderungen ein – tragen so zu einer Förderung des sozialen Miteinanders im öffentlichen Raum bei. Wir wirken Ausgrenzung, Verelendung und negativem Krankheitsverlauf entgegen und lassen nichts unversucht, Kontakt zu Betroffenen aufzubauen und zur Inanspruchnahme des Behandlungs-, Beratungs- und Vermittlungsangebotes zu motivieren. Im Vordergrund stehen leicht zugängliche Aufenthalts- und Beratungsmöglichkeiten, Übernachtungsstätten, öffentliche Unterbringungsmöglichkeiten sowie ambulante und stationäre psychiatrische Behandlungsangebote.


Für wen ist das Projekt

Unsere Zielgruppe sind Menschen, die sich auffällig verhalten, nicht sesshaft sind, häufig verschiedene psychische Störungen aufweisen und zusätzlich Suchtmittel konsumieren.
Parallel dazu stehen wir allen Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechperson zur Verfügung, die sich mit der genannten Zielgruppe konfrontiert sehen.


Projektzeitraum

Das Projekt erstreckt sich über einen Zeitraum von 30 Monaten, beginnend ab dem 01.01.2024.

Das Projekt wird im Rahmen des Aktionsplan gegen Sucht NRW umgesetzt und durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

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